Am 09. Juni 2024 finden gleich drei Wahlen statt: die Europawahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahlen. Mit Ihrer Stimme haben Sie die Chance, die Entwicklung auf lokaler, europäischer und regionaler Ebene mitzugestalten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gemeinderatswahl 2024 finden Sie im Folgenden:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Mühlacker ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei den Gemeinderatswahlen haben Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder ist gesetzlich festgelegt. In Mühlacker werden 26 Gemeinderäte gewählt, also können 26 Stimmen vergeben werden.
Damit Sie sich auf den Wahltag vorbereiten können werden die Stimmzettel bereits Mitte Mai an Sie versandt. Hier liegt ein Merkblatt bei, das die Stimmenvergabe genau erläutert.
Zusätzlich werden für Wahlberechtigte der Kreistagswahl auch die Stimmzettel der Kreistagswahl mit versandt. Hier liegt ebenfalls ein Merkblatt bei.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ca. Ende April / Anfang Mai zentral von unserem Rechenzentrum versandt. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
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